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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Ferienpark Geyersberg Stadt Freyung Service GmbH – nachfolgend Ferienpark Geyersberg genannt-.

 

1.    Geltung der Bedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem Ferienpark Geyersberg regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Ferienpark Geyersberg tritt ausschließlich als Vermittler für Eigentümer von Ferienwohnungen auf.
Der Vertrag wird rechtsgültig, wenn der Gast der Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang widerspricht. Durch den Vertrag werden Vertragspflichten für den Gast und die ihn begleitenden Personen begründet.

 

2.    Anmeldungen/Buchungen
Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen, einstehen.
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Ferienpark Geyersberg. Fernmündliche Buchungen gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.

 

3.    Anreise/Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 14.00 Uhr am Anreisetag (bis 17.00 Uhr) möglich. Schadensersatzansprüche kann der Gast nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht ab 14:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Reservierung wird bei Nichtanreise zum Buchungszeitpunkt bis 13:00 Uhr des folgenden Tages aufrechterhalten.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr dem Ferienpark Geyersberg in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie übernommen wurde, und die Schlüssel sind an der Rezeption abzugeben. Der Ferienpark Geyersberg hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und eine Abnahme durchzuführen.

 

4.    Preise
Die Preise für das Mieten der Ferienwohnung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Die Preise verstehen sich als Festpreise. Die Stadt Freyung Service GmbH vereinnahmt die Miete im Namen der Eigentümer und somit in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Weitere Zusatzleistungen (Endreinigung, Wäsche, etc.) werden separat in Rechnung gestellt. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag, berechnet wird der Anreisetag.

 

5.    Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung des Ferienparks Geyersberg ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung und evtl. weiterer getroffener Vereinbarungen.
Die Ferienwohnung wird mit Inventar gemäß Inventarliste sowie in der Wohnungsbeschreibung angegebener Kategorie übergeben. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus der Ferienwohnung entfernt werden. Während der Vertragszeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar hat der Gast zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

Fehlen Einrichtungsgegenstände oder stellt der Gast sonstige Mängel fest, ist er aufgefordert, dem Ferienpark Geyersberg unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen; andernfalls entfallen Gewährleistungs- und Ersatzansprüche und der Gast bleibt für Fehlbestände verantwortlich.

 

6.    Änderungen
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen und bedürfen einer Bestätigung durch den Ferienpark Geyersberg.

 

7.    Zahlung
Der Komplettbetrag ist während dem Aufenthalt in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.

 

8.    Rücktritt
Treten Sie vom Vertrag zurück, werden wir pro gebuchter Ferienwohnung eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen:
bis 03 Tage vor Anreise            kostenfrei

  < 03 Tage/Nichtantritt              75% des vereinbarten Preises.
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Gast durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn dies dem Ferienpark Geyersberg mitgeteilt wird. Der Ferienpark Geyersberg kann jedoch dem Wechsel der Person des Gastes widersprechen.

 

9.    Nichtantritt
Bei Nichtantritt zum bestätigten Buchungszeitpunkt ohne Mitteilung an den Ferienpark Geyersberg erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.

 

10.    Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an der Rezeption gestellt werden.
Sind die Leistungen des Eigentümers nicht vertragsgemäß, kann der Gast Abhilfe verlangen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann die Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Gast nur eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen, wenn er den Mangel angezeigt hat. Vor einer Kündigung durch den Gast ist dem Ferienpark Geyersberg in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Mietdauer geltend gemacht werden. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.

 

11.    Haftung
Die vertragliche Haftung ist auf das Entgelt der Ferienwohnung beschränkt, soweit der Schaden von dem Ferienpark Geyersberg weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bis zu einem Betrag von Euro 50,-, übersteigt das Ferienwohnungsentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Der Vermieter haftet nicht für in der Ferienwohnung verloren gegangenes Bargeld oder Wertsachen des Gastes.
Der Gast haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch Ihn, einen Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.

 

12.    Hunde
Hunde sind nicht in allen Ferienwohnungen erlaubt. Sie sind daher nur nach Rücksprache zulässig und müssen grundsätzlich mit einem Hinweis auf Art und Größe angemeldet werden. Die Mitnahme von Haustieren ohne Anmeldung kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Der Gast ist für evtl. Beschädigungen seiner Haustiere verantwortlich. Er sorgt dafür, dass Anwohnern keine Belästigungen durch die Haustiere widerfahren.

 

13.    Rücktritt und Kündigung durch den Ferienpark Geyersberg
Vor oder während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung kann der Ferienpark Geyersberg ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstößt, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wurden.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen, kann der Ferienpark Geyersberg den Vertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Angezahlte Tages/ Wochenpreise werden nur insoweit erstattet, als der Ferienpark Geyersberg die Ferienwohnung anderweitig belegen kann.

 

14.    Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste elektronisch zu speichern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Von einem Widerspruch ausgenommen sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhoben werden müssen.

 

15.    Allgemeine Verpflichtungen
Die gebuchte Anzahl von Personen darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurück gewiesen werden. Dem Ferienpark Geyersberg bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt und eine Verwaltungspauschale für die überzähligen Personen zu erheben.
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten (einzusehen vor Ort). Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

 

16.    Allgemeine Verpflichtungen
Die Leistungen der Ferienpark Geyersberg enthalten keine Versicherungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Kunden ist empfehlenswert.

 

17.    Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Freyung.

 

18.    Unwirksamkeit von Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

19.    Druckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.


Erreichbarkeit der Ansprechpartner

 

 

Postanschrift:            Ferienpark Geyersberg, Stadt Freyung Service GmbH
                                     Geyersberg 27-41
                                     94078 Freyung
Telefon:                       08551-583-0
Fax:                              08551-583-13
Mail:                            

 

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